Ablauf der Meldung
Anonymes Hinweisgebersystem
Sie möchten einen Hinweis zu einem konkreten Ereignis abgeben oder haben wichtige Informationen, befürchten jedoch negative Auswirkungen auf Ihre berufliche oder private Situation?
Mit dem Hinweisgeber-Portal bieten wir Ihnen als Beschäftigte, ehemalige Betriebsangehörige und Lieferanten eine systembasierte Möglichkeit, unternehmensrelevante Hinweise anonym abzugeben. Über das System werden anonyme Meldungen erfasst, geprüft und bearbeitet. Mittels Portal können Sie mit der Hinweisgeberstelle in Kontakt treten. Nachdem Sie Ihre Meldung abgegeben haben, wird Ihre Meldung zunächst auf Plausibilität und Echtheit geprüft.
Unsere externen Datenschutzbeauftragten übernehmen die Aufgaben der Meldestelle und gewährleisten eine vertrauliche Bearbeitung. Dabei fungieren sie als neutrale Stelle. Datenschutzbeauftragte handeln weisungsfrei und unterliegen der Geheimhaltungsverpflichtung.
Aufgaben der Meldestelle
Als Meldestelle gewährleisten wir die Umsetzung der Vorgaben nach dem HinSchG. Dabei wahren wir Vertraulichkeit, prüfen mit Fachkompetenz eingegangene Meldungen und halten Kontakt mit der hinweisgebenden Person. Zudem können wir Untersuchungen beim betroffenen Unternehmen einleiten, Verbesserungs- und Umsetzungsempfehlungen aussprechen oder das Verfahren an eine zuständige Behörde übergeben.
Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten
Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Melde-Portals angegebenen Informationen unter anderem zum Zweck der Überprüfung der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte). Allen hinweisgebenden Personen sichern wir eine vertrauliche Bearbeitung zu. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO.